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ELENA

Ab dem Jahr 2010 wid keine Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Ihre Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.B. Freibeträge) werden ohne weiteren Antrag auch für 2011 zugrunde gelegt.

 

Künftige Änderungen nimmt ab 2011 die zuständige Finanzbehörde vor. Handelt es sich allerdings um Änderungen der Meldedaten (Heirat, Geburt, etc.) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.

 

Wird in 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Hiervon ausgenommen sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. In diesem Fall darf der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

 

Faktorverfahren

Mit Beginn des Jahres 2010 können Ehegatten nicht nur wie bisher zwischen den Steuerklassen III und V oder IV und IV wählen sondern mit einem Faktor kombinieren. Die Berchnung des Faktors erfolgt durch das Finanzamt. Die Eintragung erfolgt dauf den Lohnsteuerkarten. Dadurch bewirken Ehegatten eine Verschiebung der Steuerlast von der Steuerklasse V auf den Partner mit Steuerklasse III. Dieses Verfahren ist z.B auch dann sinnvoll, wenn der geringer entlohnte Ehegatte demnächst in Elternzeit geht und sich durch Anwendung des Faktorverfahrens der Netto-Lohn und damit die Lohnersatzleistung erhöhen würde.